In Deutschland sind Elektrofachmärkte, Supermärkte, Drogerien und Co., welche Elektrogeräte verkaufen, ab einer gewissen Größe schon seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, auch Elektroschrott von Kunden wieder anzunehmen. Allerdings hatte sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass viele Ketten und Filialen das entweder absichtlich möglichst kompliziert machen oder sogar widerrechtlich einfach verweigern. Deswegen hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowohl Aldi Nord als auch Edeka verklagt – und inzwischen vor Gericht Recht bekommen.
Das Landgericht Verden hat Aldi Nord (AZ: 9 O 25/25) und das Landgericht Würzburg einen Edeka Verbrauchermarkt (AZ: 2 HK O 1330/25) dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Die DUH hatte zuvor nach eigenen Angaben Testbesuche durchgeführt – in beiden Fällen war die Rücknahmepflicht nassforsch verweigert worden. Das führte dann eben zur Klage.
Die Organisation bemängelt, dass die Rücknahme von Elektroschrott seit mehr als drei Jahren verpflichtend ist, es aber immer noch Klagen brauche, damit sich die Märkte daran halten. Das sei auch für Politik und Gesetzgebung beschämend. Am Ende sei es kein Wunder, dass wir in Deutschland eine Sammelquote ausgedienter Elektrogeräte von nur 29,5 % haben, obwohl eigentlich 65 % gesetzlich vorgeschrieben sind.
Letzten Endes bleibt abzuwarten, ob sich an dieser Situation etwas ändern wird. Viele Haushalte entsorgen Altgeräte aus Bequemlichkeit immer noch über den Hausmüll, was das Problem zusätzlich verschärft und dafür sorgt, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen.
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2 months ago
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