Ab 2026: Finanzämter sehen Krypto-Daten

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Reagiert der Nutzer nicht, muss der Anbieter ihn erinnern und danach anmahnen. „Bleiben die Informationen weiterhin aus, muss der Anbieter den Nutzer an der Durchführung zu meldender Transaktionen hindern“, erklärt Hendrik Arendt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei CMS. Die Sperre muss spätestens 90 Tage (frühestens 60 Tage) nach der ersten Aufforderung umgesetzt werden. „Die Geschäftsbeziehung kann fortgesetzt werden, sobald die Informationen nachgereicht wurden“, sagt Arendt.

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