5G-Ausbau zeigt Wirkung – Neue Erkenntnisse aus dem Breitband-Jahresbericht

6 months ago 7

Die Bundesnetzagentur hat ihren neunten Jahresbericht zur Breitbandmessung vorgelegt, und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Besonders interessant ist die erstmalige separate Betrachtung von 4G- und 5G-Technologie im Mobilfunkbereich, was einen detaillierteren Einblick in die tatsächlichen Leistungsunterschiede ermöglicht.

Im Festnetzbereich setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Die Netzbetreiber liefern bei 86,5 Prozent der Anschlüsse mindestens die Hälfte der vertraglich zugesicherten Download-Geschwindigkeit – eine leichte Verbesserung gegenüber den 85,5 Prozent aus dem Vorjahr. Bei 45,2 Prozent der Nutzer wurde die vereinbarte maximale Übertragungsrate sogar erreicht oder übertroffen. Dennoch eine schräge Sache: „mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate im Download„. Da könnte man glatt polemisch werden und anmerken, dass man dahingehend auch nur weniger zahlen möchte.

Spannend wird es beim Blick auf den Mobilfunksektor. Der Anteil der 5G-Messungen ist deutlich gestiegen und macht inzwischen 44 Prozent aller erfassten Messungen aus – ein signifikanter Sprung von den 28,5 Prozent des Vorjahres. Dabei zeigt sich, dass 5G-Verbindungen die vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeiten teilweise deutlich übertreffen, da die Anbieter bei Premium-Tarifen keine künstlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen einsetzen.

Für den aktuellen Berichtszeitraum von Oktober 2023 bis September 2024 wurden insgesamt 276.081 Festnetzmessungen und 562.305 Mobilfunkmessungen ausgewertet. Die Bundesnetzagentur stellt die detaillierten Ergebnisse in zwei separaten, interaktiven Karten zur Verfügung, die über das Gigabit-Grundbuch der Bundesregierung abrufbar sind.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller zeigt sich zufrieden mit der Entwicklung, weist aber darauf hin, dass die Messergebnisse keine Rückschlüsse auf die allgemeine Breitbandversorgung zulassen. Vielmehr spiegeln sie wider, wie gut die Anbieter ihre vertraglichen Zusagen einhalten.

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